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Vorschriften und Mitteilungen

Verspätungshinweis

Lange Verspätung für Fluggäste, die von einem Flughafen in der EU starten

Diese Mitteilung ist gemäß der EG-Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihr Flug länger verzögert wird.

Wenn wir mit einiger Wahrscheinlichkeit voraussehen können, dass Ihr Flug eine lange Verspätung haben wird, haben Sie Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen, wenn Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen.

Anspruchsbegründende Kriterien

Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:

  • wir aus triftigen Gründen erwarten, dass sich Ihr Flug um drei Stunden oder mehr verspätet, sofern die Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern liegt; oder
  • wir aus triftigen Gründen erwarten, dass sich Ihr Flug um vier Stunden oder mehr verspätet, sofern die Flugstrecke mehr als 3.500 Kilometer beträgt; und
  • der verspätete Flug planmäßig von uns durchgeführt werden muss;
  • der verspätete Flug soll von einem Flughafen in der EU abfliegen soll;
  • sie eine bestätigte Reservierung für den verspäteten Flug haben;
  • sie die geltende Check-in-Frist für den verspäteten Flug eingehalten haben (es sei denn, wir informieren Sie vor dieser Frist über die Stornierung);
  • sie nicht unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Tarif reisen, der nicht direkt oder indirekt der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, und
  • sie nicht aufgrund der Anwendung unserer Beförderungsbedingungen oder aus anderen triftigen Gründen, wie z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder unzureichenden Reisedokumenten, an der Beförderung des verspäteten Flugs gehindert werden oder worden wären.

Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen. 

Verfügbare Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen

Wenn Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf folgende Ausgleichsleistungen:

Verfügbare Unterstützungsleistungen

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonanrufe, Telexe, Faxe oder E-Mails.
  • Falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder ein zusätzlicher Aufenthalt als der von Ihnen beabsichtigte notwendig wird, wenn die vernünftigerweise erwartete Abflugzeit des neuen Flugs einen Tag oder mehr später als das geplante Abflugdatum liegt, an dem der Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Unterbringung und Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

Die Bereitstellung der oben beschriebenen Unterstützung ist kostenlos. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.

Erstattung

Dauert die Verspätung fünf Stunden oder länger und Sie entscheiden sich, nicht mit dem verspäteten Flug zu reisen, erstatten wir Ihnen den für Ihr Ticket gezahlten Preis für den nicht genutzten Teil der Beförderung sowie für die genutzten Teile der Beförderung, wenn der verspätete Flug aufgrund der Verspätung keinen Zweck mehr in Bezug auf Ihre ursprünglichen Reisepläne erfüllt, und wir befördern Sie gegebenenfalls mit dem frühesten verfügbaren Flug zum ersten Abflugort in Ihrem Beförderungsvertrag.

Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie diese Option wählen, endet der Anspruch auf Unterstützungsleistungen ab dem Moment, an dem wir diese Benachrichtigung erhalten.

Die Rückerstattung ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.

Das Recht auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil eines Pakets ist, ausgenommen jene Fälle, die unter die Richtlinie 90/314/EG fallen.

Entschädigung

Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie am Zielort um mehr als drei Stunden verspätet sind und diese Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die in unserem Einflussbereich liegen (und nicht auf außergewöhnliche Umstände, die durch alle angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können).

Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:

  • 250 Euro für Flüge von 1500 km oder weniger
  • 400 Euro für Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • 600 Euro für alle anderen Flüge.

Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs nicht überschreitet:

  • Zwei Stunden für Flüge von 1500 km oder weniger;
  • Drei Stunden für alle Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • Vier Stunden für alle anderen Flüge.

Herabstufung

Wenn aufgrund einer langen Verspätung oder einer anderen Ursache, wie beispielsweise Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, Sie bei der anderweitigen Beförderung in einer Klasse untergebracht werden, die niedriger ist als die, für die Sie Ihr Ticket gekauft haben, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:

  • 50 % des anwendbaren Tarifs für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern; oder
  • 75 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern für den Teil oder die Teile der Reise, für die Sie in diese niedrigere Klasse eingestuft wurden.

Allgemeine Informationen

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Stelle benannt, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte) zuständig ist. In Deutschland kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen das Luftfahrt-Bundesamt, Postanschrift: Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig. In einer separaten Ankündigung teilen wir Ihnen Details dieser Behörden zu Ihrer Information mit.

Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.

Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback direkt an unsere Abteilung für Kundenbeziehungen wenden, um einen Anspruch geltend zu machen.

Alternativ per E-Mail an: customer.affairs@emirates.com

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