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Vorschriften und Mitteilungen

Mitteilung über Nichtbeförderung

Nichtbeförderung auf Flügen, die von Flughäfen in der EU abfliegen

Diese Mitteilung ist gemäß der EG-Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihnen die Beförderung verweigert wird.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass nicht genügend Platz auf einem Flug zur Verfügung steht, um alle Personen mit bestätigten Reservierungen unterzubringen. Wenn dieser Fall bei Ihrem Flug eintritt, versuchen wir zu vermeiden, Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung zu verweigern, indem wir Ihnen und Fluggästen in einer ähnlichen Lage die Möglichkeit anbieten, freiwillig eine oder zwei bestätigte Buchungen im Austausch gegen eine vereinbarte Vorteilsleistung zurückzugeben.

Wenn keine Freiwilligen identifiziert werden, kann es notwendig sein, Ihnen das Einsteigen gegen Ihren Willen zu verweigern. Wenn Sie ein nicht begleitetes Kind oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität bzw. eine Person sind, die eine Person mit eingeschränkter Mobilität begleitet, werden wir die Beförderung nicht verweigern, es sei denn, dies wäre unvermeidbar.

Anspruchsbegründende Kriterien

Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:

  • ihnen unfreiwillig das Boarding verweigert wird
  • ihr Flug für den Abflug von einem Flughafen in der EU vorgesehen ist
  • der Flug von uns durchgeführt werden soll
  • sie eine bestätigte Reservierung für den Flug haben
  • sie die geltende Check-in-Frist für den Flug eingehalten haben
  • sie nicht unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Tarif reisen, der nicht direkt oder indirekt der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, und
  • sie nicht aufgrund der Anwendung unserer Beförderungsbedingungen oder aus anderen triftigen Gründen, wie z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder unzureichenden Reisedokumenten, von der Beförderung ausgeschlossen sind oder gewesen wären.

Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.

Verfügbare Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen

Wenn Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf folgende Ausgleichsleistungen:

Anderweitige Beförderung/Rückzahlung

Wenn Ihnen die Beförderung auf freiwilliger oder unfreiwilliger Basis verweigert wird, können Sie eine der folgenden drei Optionen wählen:

  • Option 1 – Erstattung des für Ihr Ticket bezahlten Flugpreises für den nicht genutzten Teil der Beförderung und für die genutzten Teile der Beförderung, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort mit entsprechend verfügbaren Plätzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt wenn Platz verfügbar ist; oder
  • Option 2 – Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich verfügbarer Plätze).
  • Option 3 – Wir bringen Sie unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Ermessen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Platzangebots, zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen (oder zu einem anderen Flughafen, der die gleiche Stadt oder Region bedient, wobei wir Ihnen in diesem Fall einen Landtransport zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen oder einem anderen zwischen uns vereinbarten nahe gelegenen Bestimmungsort anbieten werden).

Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie die oben genannte Option 1 oder 3 ausüben möchten, erlischt jegliches Recht auf verfügbare Unterstützung, sobald wir diese Benachrichtigung erhalten.

Die Erstattung gemäß Option 1 oben ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.

Das Recht auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil eines Pakets ist, ausgenommen jene Fälle, die unter die Richtlinie 90/314/EG fallen.

Verfügbare Unterstützungsleistungen

Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wird, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonanrufe, Telexe, Faxe oder E-Mails.
  • Falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder ein zusätzlicher Aufenthalt als der von Ihnen beabsichtigte notwendig wird, wenn die vernünftigerweise erwartete Abflugzeit des neuen Flugs einen Tag oder mehr später als das geplante Abflugdatum liegt, an dem der Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Unterbringung und Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

Die Bereitstellung der oben beschriebenen Unterstützung ist kostenlos. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.

Entschädigung

Wenn Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:

  • 250 Euro für Flüge von 1500 km oder weniger
  • 400 Euro für Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • 600 Euro für alle anderen Flüge.

Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs nicht überschreitet:

  • Zwei Stunden für Flüge von 1500 km oder weniger;
  • Drei Stunden für alle Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • Vier Stunden für alle anderen Flüge.

Herabstufung

Wenn aufgrund einer verweigerten Beförderung oder einer anderen Ursache, wie beispielsweise Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, Sie bei der anderweitigen Beförderung in einer Klasse untergebracht werden, die niedriger ist als die, für die Sie Ihr Ticket gekauft haben, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:

  • 50 % des anwendbaren Tarifs für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern; oder
  • 75 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern

Dies gilt für die Teile der Reise, bei denen Sie in der niedrigeren Klasse geflogen sind. 

Allgemeine Informationen

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Stelle benannt, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte) zuständig ist. In Deutschland kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen das Luftfahrt-Bundesamt, Postanschrift: Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig. In einer separaten Ankündigung teilen wir Ihnen Details dieser Behörden zu Ihrer Information mit.

Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.

Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback direkt an unsere Abteilung für Kundenbeziehungen wenden, um einen Anspruch geltend zu machen.

Alternativ per E-Mail an: customer.affairs@emirates.com

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