Vorschriften und Mitteilungen
Diese Mitteilung ist gemäß der EG-Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihnen die Beförderung verweigert wird.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass nicht genügend Platz auf einem Flug zur Verfügung steht, um alle Personen mit bestätigten Reservierungen unterzubringen. Wenn dieser Fall bei Ihrem Flug eintritt, versuchen wir zu vermeiden, Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung zu verweigern, indem wir Ihnen und Fluggästen in einer ähnlichen Lage die Möglichkeit anbieten, freiwillig eine oder zwei bestätigte Buchungen im Austausch gegen eine vereinbarte Vorteilsleistung zurückzugeben.
Wenn keine Freiwilligen identifiziert werden, kann es notwendig sein, Ihnen das Einsteigen gegen Ihren Willen zu verweigern. Wenn Sie ein nicht begleitetes Kind oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität bzw. eine Person sind, die eine Person mit eingeschränkter Mobilität begleitet, werden wir die Beförderung nicht verweigern, es sei denn, dies wäre unvermeidbar.
Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:
Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.
Wenn Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf folgende Ausgleichsleistungen:
Wenn Ihnen die Beförderung auf freiwilliger oder unfreiwilliger Basis verweigert wird, können Sie eine der folgenden drei Optionen wählen:
Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie die oben genannte Option 1 oder 3 ausüben möchten, erlischt jegliches Recht auf verfügbare Unterstützung, sobald wir diese Benachrichtigung erhalten.
Die Erstattung gemäß Option 1 oben ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.
Das Recht auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil eines Pakets ist, ausgenommen jene Fälle, die unter die Richtlinie 90/314/EG fallen.
Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wird, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
Die Bereitstellung der oben beschriebenen Unterstützung ist kostenlos. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.
Wenn Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:
Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs nicht überschreitet:
Wenn aufgrund einer verweigerten Beförderung oder einer anderen Ursache, wie beispielsweise Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, Sie bei der anderweitigen Beförderung in einer Klasse untergebracht werden, die niedriger ist als die, für die Sie Ihr Ticket gekauft haben, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:
Dies gilt für die Teile der Reise, bei denen Sie in der niedrigeren Klasse geflogen sind.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Stelle benannt, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte) zuständig ist. In Deutschland kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen das Luftfahrt-Bundesamt, Postanschrift: Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig. In einer separaten Ankündigung teilen wir Ihnen Details dieser Behörden zu Ihrer Information mit.
Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.
Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback direkt an unsere Abteilung für Kundenbeziehungen wenden, um einen Anspruch geltend zu machen.
Alternativ per E-Mail an: customer.affairs@emirates.com
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