Beförderungsbedingungen
Mit dem Erwerb des Tickets kommt zwischen Ihnen und Emirates ein Beförderungsvertrag zustande. Dieser Vertrag berechtigt Sie, auf einem oder mehreren Flügen befördert zu werden. Die Bestimmungen des Vertrags werden geregelt durch a) die Bestimmungen und Bedingungen des Tickets, b) die unten stehenden Beförderungsbedingungen, c) geltende Tarife sowie d) unsere Bestimmungen.
Beförderungsbedingungen herunterladen (PDF)
Hinweise zur Europäischen Union
Die am 17. Februar 2005 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt Passagieren, die in einem EU-Land einen Flug antreten, gewisse Rechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Bekanntmachung zur Nichtbeförderung herunterladen (PDF)
Bekanntmachung zur Verspätung von Flügen herunterladen (PDF)
Bekanntmachung zur Annullierung von Flügen herunterladen (PDF)
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie gemäß diesen Bekanntmachungen einen Entschädigungsanspruch haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Emirates-Niederlassung.
Liste der nationalen Aufsichtsorgane herunterladen(PDF)
Diese Liste wurde zuletzt am 31. Januar 2005 aktualisiert. Beachten Sie, dass nicht alle EU-Länder nationale Aufsichtsorgane ernannt haben.
Ab dem 1. Mai 2009 gelten neue Beschränkungen für die Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs in die EU. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Zusammenfassung der Haftungsbestimmungen in der EU
Zusammenfassung der Haftungsbestimmungen in der EU herunterladen (PDF)
Liste der Fluggesellschaften, die innerhalb der EU Flugverbot haben
Klicken Sie hier, um die Liste anzuzeigen
Wenn wir für Sie einen Flug reserviert haben, der von einer Fluggesellschaft ausgeführt wird, deren Name in der Liste eingetragen ist, haben Sie das Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung.
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