Vorschriften und Mitteilungen
Diese Mitteilung ist gemäß der EG-Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihr Flug annulliert wird.
Wenn wir Ihren Flug annullieren, haben Sie das Recht auf bestimmte Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen, sofern Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen.
Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:
Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.
Wenn Sie die Kriterien erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Sie haben die Wahl zwischen den folgenden drei Optionen:
Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie die oben genannte Option 1 oder 3 ausüben möchten, erlischt jegliches Recht auf verfügbare Unterstützung, sobald wir diese Benachrichtigung erhalten.
Die Erstattung gemäß Option 1 oben ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.
Das Recht auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil eines Pakets ist, ausgenommen jene Fälle, die unter die Richtlinie 90/314/EG fallen.
Die Bereitstellung der oben beschriebenen Unterstützung ist kostenlos. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.
Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Annullierung Ihres Flugs. Keine Entschädigung wird bezahlt, wenn:
Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:
Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des annullierten Flugs nicht überschreitet:
Wenn Sie während der Umleitung, sei es aufgrund einer Annullierung oder aus einem anderen Grund, wie z. B. dem Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, in eine niedrigere Klasse eingeteilt werden, als die, für die Ihr Ticket gekauft wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Stelle benannt, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte) zuständig ist. In Deutschland kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen das Luftfahrt-Bundesamt, Postanschrift: Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig. In einer separaten Ankündigung teilen wir Ihnen Details dieser Behörden zu Ihrer Information mit.
Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.
Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback direkt an unsere Abteilung für Kundenbeziehungen wenden, um einen Anspruch geltend zu machen.
Alternativ per E-Mail an: customer.affairs@emirates.com
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